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Trainingsbedingungen

Stand: Mai 2026
Diese Trainingsbedingungen sind Bestandteil der Anmeldung und gelten für alle Trainingsangebote.

 

1. Trainingsangebot

Lukas Roos Athletiktraining bietet leistungsorientiertes Athletik- und Konditionstraining mit Fokus auf Tennisspielerinnen und Tennisspieler an. Ziel ist die Verbesserung der physischen Leistungsfähigkeit sowie die Unterstützung der Verletzungsprävention.

Trainingsformen:

  • 1:1 Athletiktraining

  • Gruppentraining (2-8 Teilnehmende)

  • Athletik-Analyse und Trainingsplan

Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt in der Regel 60-75 Minuten.

2. Trainingsort

Trainings finden je nach Planung statt:

  • Gym Talentförderungszentrum Allmend Luzern (TFZ)

  • Leichtathletikanlage Allmend Luzern

  • oder an einem gemeinsam vereinbarten Ort

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Die aktuell gültigen Preise richten sich nach der jeweils kommunizierten Preisliste bzw. der individuellen Offerte.

Bei späterem Einstieg in einen Trainingsblock erfolgt eine pro rata temporis Verrechnung.

Die Rechnung wird nach Beginn der Trainingsphase ausgestellt und ist innert 10 Tagen zu begleichen.

Ein Austritt ist bis spätestens nach Ablauf der ersten Trainingswoche möglich. In diesem Fall entstehen keine weiteren Verpflichtungen. Bereits absolvierte Trainingseinheiten werden zum jeweils gültigen Einzeltrainingstarif verrechnet. Danach gilt das gebuchte Angebot als verbindlich vereinbart.

4. Vertragsdauer

Die Vertragsdauer entspricht der Dauer des gebuchten Angebots.

  • Gruppentrainings (2-8 Personen) werden in der Regel in 12-Wochen-Blöcken durchgeführt.

5. Absagen / Nichterscheinen

1:1 Athletiktraining & Athletikanalyse und Trainingsplan:

  • Trainingseinheiten können bis am Trainingstag um 08:00 Uhr abgesagt oder verschoben werden.
    Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen gilt die Trainingseinheit als durchgeführt und wird entsprechend verrechnet.

Gruppentraining (2-8 Personen):

  • Die Trainings finden in festen Gruppen und Trainingsblöcken statt. Nicht besuchte Trainingseinheiten können grundsätzlich weder nachgeholt noch rückerstattet werden.

Ausnahmeregelung:

  • In begründeten Fällen (z. B. längere Verletzungs- oder Krankheitsabwesenheit oder Ferienabwesenheit von mindestens zwei Wochen) kann nach vorgängiger Rücksprache eine individuelle Lösung vereinbart werden.

6. Gesundheit und Eigenverantwortung

Die Teilnahme am Training erfolgt eigenverantwortlich.

Die teilnehmende Person bestätigt, gesundheitlich zur Teilnahme in der Lage zu sein und bestehende Beschwerden, Verletzungen oder Einschränkungen dem Trainer mitzuteilen.

Bei Unwohlsein oder Schmerzen während des Trainings ist der Trainer umgehend zu informieren.

Der Trainer verpflichtet sich, sämtliche im Zusammenhang mit dem Training erhaltenen gesundheitlichen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht.

7. Versicherung

Der Abschluss einer ausreichenden Unfall- und Haftpflichtversicherung liegt in der Verantwortung der teilnehmenden Person bzw. der erziehungsberechtigten Person.

Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Verantwortung.

Der Trainer haftet für Schäden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

8. Trainingsausfall Trainer

Bei krankheits- oder unvorhersehbarem Ausfall des Trainers wird ein Ersatztermin vereinbart. Bereits bezahlte Trainingseinheiten behalten in diesem Fall ihre Gültigkeit.

9. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschliesslich zur Trainingsorganisation, Kommunikation sowie Rechnungsstellung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht.

10. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Luzern.

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